Fragen & Antworten

Das einbezahlte Stammkapital bleibt bis zur Publikation der Firmengründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt blockiert. Nach Vorlage eines Handelsregisterauszuges über die eingetragene Gesellschaft bei der Bank wird das Kapital freigegeben und kann frei für Materialeinkäufe, Lohnzahlungen und andere Ausgaben verwendet werden.

Eine Teilliberierung ist weiterhin möglich, muss aber mindestens CHF 20’000.00 betragen. In diesem Fall haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für das nicht einbezahlte Stammkapital. Aus diesem Grund ist eine Teilliberierung in der Regel nicht sinnvoll.

Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen benötigen wir 2-4 Arbeitstage, um die Gründung vorzubereiten. Die Eintragung beim kantonalen und eidgenössischen Handelsregisteramt dauert ca. 8 Arbeitstage. Insgesamt dauert die Gründung also ca. 2-3 Wochen. Eine beschleunigte Expressgründung ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt.

Das Stammkapital muss mindestens CHF 20’000.00 betragen.

Das Stammkapital kann bei jeder in der Schweiz zugelassenen Bank oder bei PostFinance einbezahlt werden. Eröffnen Sie ein Stammkapitaleinzahlungskonto und verlangen Sie eine Kapitaleinzahlungsbestätigung. Diese Bestätigung benötigt unser Notar für die Gründung.

Nein, Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Wir gründen Ihre neue GmbH in Ihrer Abwesenheit auf der Grundlage einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht. Diese Vollmacht sowie einen Entwurf des Gesellschaftsvertrags senden wir Ihnen nach Auftragserteilung zu.

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