Fragen & Antworten

Ein Aktionärsbindungsvertrag kann erstellt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Diese Vereinbarungen sind gesetzlich nicht geregelt und regeln das Verhältnis unter den Aktionären außerhalb der Statuten. Daher sind sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt keine allgemeingültigen Musterverträge, da die Verhältnisse von Firma zu Firma unterschiedlich sind. Bei Bedarf sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Ein Aktionärsbindungsvertrag kann folgende Punkte enthalten: Der Aktionärsbindungsvertrag kann Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
Kaufrechte, Vorkaufsrechte, Kaufpflichten, Übernahmerechte, Art der Abstimmungen (z. B. nach Köpfen statt nach Aktien), Bestimmungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Vetorechte, Klauseln für Pattsituationen und Vertretungsregelungen.

Das Stammkapital muss mindestens CHF 100000.00 betragen.

Wir empfehlen Ihnen, ein Stammkapitaleinzahlungskonto bei einer in der Schweiz zugelassenen Bank oder bei der Postfinance zu eröffnen und eine Kapitaleinzahlungsbestätigung anzufordern. Diese Bestätigung wird von unserem Notar für die Gründung benötigt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das eingezahlte Stammkapital bis zur Veröffentlichung der Firmengründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt blockiert bleibt. Sobald ein Handelsregisterauszug der eingetragenen Gesellschaft bei der Bank vorgelegt wird, wird das Kapital freigegeben und kann dann frei für Materialkäufe, Lohnzahlungen und andere Ausgaben verwendet werden.

Eine Teilliberierung ist nur bei Namenaktien möglich, wobei diese mindestens 50.000,00 betragen muss. Die Namenaktionäre haften mit ihrem privaten Vermögen für das nicht eingezahlte Stammkapital. Eine Teilliberierung ist daher nur in besonderen Fällen sinnvoll.

Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen benötigen wir 2–4 Arbeitstage für die Gründung. Das kantonale und das eidgenössische Handelsregisteramt benötigen zusammen etwa 8 weitere Arbeitstage. Insgesamt dauert die Gründung also etwa 2–3 Wochen. Eine beschleunigte Gründung (Expressgründung) ist möglich; in diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte zuerst.

Eine persönliche Anwesenheit bei der Gründung ist nicht erforderlich. Die Gründung Ihrer neuen AG kann auch in Ihrer Abwesenheit erfolgen, basierend auf einer von Ihnen unterschriebenen Vollmacht. Die Vollmacht sowie einen Entwurf der Statuten senden wir Ihnen nach Auftragserteilung zu.

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