Rechtliche Grundlagen der AG
Grundvoraussetzungen:
- Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Alle Aktionäre und Verwaltungsräte müssen bei der Gründung mindestens 18 Jahre alt sein.
- Das Aktienkapital oder die Sacheinlage muss nachgewiesen werden können.
Die rechtlichen Grundlagen der AG finden sich im Obligationenrecht im achtundzwanzigsten Titel “Die Aktiengesellschaft”. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier: Art. 620-763 OR.
Die Bestimmungen über den Eintrag ins Handelsregister sind in den Ergänzungs- und Ausführungserlassen zum OR geregelt, insbesondere in der Handelsregisterverordnung (HRegV). Die entsprechenden Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (HGebV) festgelegt.