Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); englisch Limited (Ltd.)) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft.
Als Kapitalgesellschaft ist die AG eine juristische Person und als solche Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschliessen sowie vor Gericht klagen und verklagt werden. Für die Gründung einer AG ist ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000 erforderlich. Davon müssen mindestens 20% oder mindestens CHF 50’000 sofort in bar oder in Sacheinlagen eingebracht werden (qualifizierte Gründung). Der fehlende Teil des Aktienkapitals muss als ‘nicht einbezahltes Aktienkapital’ ausgewiesen werden, was nur bei Namenaktien möglich ist. Inhaberaktien müssen hingegen voll liberiert (einbezahlt) sein.
Es sind folgende Aktientypen möglich
- Inhaberaktien: Inhaberaktien sind Aktien, die auf den Inhaber lauten und leicht übertragen werden können.
- Namensaktien: Namensaktien sind Aktien, bei denen der Aktionär in das Register der Gesellschaft eingetragen wird.
Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar (wird als Firma bezeichnet), muss aber schweizweit einmalig sein. Die Rechtsform (“AG”) muss im Firmennamen angegeben sein. Eine AG kann auf eine Revisionsstelle verzichten, solange die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat.
Die Gründung erfolgt durch die Erstellung einer öffentlichen Urkunde, in der die Statuten, die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden. Eine AG gilt erst mit dem Eintrag ins Handelsregister als gegründet; zuvor existiert sie als Einfache Gesellschaft mit deren Haftungsbedingungen.